Am 8./9. Juli 2010 wurde vom Bundestag und Bundesrat eine umfassende Degression der Solarstromvergütung beschlossen.
Diese soll rückwirkend zum 1.7. eingeführt werden und nur unbedeutende Änderungen im Vergleich zum Beschluss des Bundestages vom 5.5.2010 enthalten.
Vorgesehen ist ein Zwei-Stufen-Modell:
Mit Wirkung zum 1. Juli soll die Vergütung nicht wie ursprünglich geplant, um elf bis sechzehn Prozent fallen, sondern zunächst nur von acht bis dreizehn Prozent. Konkret bedeutet dies, dass bei Dachanlagen die Förderung um 13 Prozent gekürzt wird, bei Freiflächenanlagen um 12 Prozent, und bei Anlagen auf Konversionsflächen um 8 Prozent. Die Förderung für Ackerflächen wird komplett gestrichen.
Am 1. Oktober kommt es zu einer weiteren Absenkung um drei Prozent in allen Anlagekategorien. Letztlich bleibt es daher bei einer gesamten Kürzung von bis zu 16 Prozent.
Beim Eigenverbrauch wird nun erstmals zwischen einem Anteil von bis zu 30% und einem Anteil über 30% unterschieden. Außerdem wurde die Beschränkung der Anlagengröße bei Eigenverbrauch von 30 kWp auf 500 kWp erhöht.
Die Gesetzesnovelle wird rechtskräftig, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Dies wird in Kürze geschehen.
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