Förderung von PV-Anlagen
Nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) erfolgt eine Vergütung von Strom aus Solarenergie über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem gesetzlich festgelegten Preis.
Der erzeugte Strom kann entweder komplett in das öffentliche Netz eingespeist werden oder teilweise selbst verbraucht werden (Eigenverbrauch).
Die Vergütung für den selbst verbrauchten Strom ist niedriger als die für den einsgespeisten Strom. Jedoch entsteht eine attraktive Vergütung und interessante Alternative im Hinblick auf die Preissteigerungen bei konventionellem Strom, wenn man die für den selbst produzierten Solarstrom gesparten Stromkosten hinzu zählt.
Beim Eigenverbrauch werden die vom Netz bezogene und die ins Netz eingespeiste Energie über zwei Zähler getrennt voneinander abgerechnet.
Vergütungssätze für 2012
Ab dem 1.1.2012 wird die Einspeisevergütung um 15 Prozent gesenkt. Die neuen Vergütungssätze für die Netzeinspeisung lauten wie folgt:
- Aufdachanlagen bis 30 kWp: 24,43 ct/kWh
- Aufdachanlagen bis 100 kWp: 23,23 ct/kWh
- Aufdachanlagen über 100 kWp: 21,98 ct/kWh
- Aufdachanlagen über 1.000 kWp: 18,33 ct/kWh
- Freilandanlagen: 17,94 ct/kWh
Eigenverbrauch: Für selbst verbrauchten Strom (über 30% vom Verbrauchsanteil), der nicht ins Netz eingespeist wird, werden vom Neztbetreiber bei kleinen Anlagen bis 30 kWp im Jahr 2012 12,43 ct/kWh bezahlt.
Hier finden Sie die aktuelle Tabelle mit den Vergütungssätzen für Netzeinspeisung und Eigenverbrauch zum Download.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten
- BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
http://www.bafa.de - BMU (Bundesumweltministerium)
http://www.bmu.de - KFW-Förderbank
http://www.kfw.de

